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Ambulant Betreutes Wohnen Eine eigene Wohnung Ein Traum kann in Erfüllung gehen. Selbständig leben ist auch für Menschen mit geistiger Behinderung möglich. Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen von allen Menschen. Die Entfaltung des Privatlebens in der eigenen Wohnung stellt in unserer Gesellschaft ein Grundrecht dar. Menschen mit geistiger Behinderung haben das Recht, sich die Wohnform, in der sie leben möchten, selbst auszuwählen. Art und Umfang der notwendigen Hilfe im Alltag werden dann in der gewählten Wohnform erbracht.
Formen des Ambulant Betreuten Wohnens Um selbstbestimmt zu wohnen, bedarf es in der Regel der Unterstützung von außen. Der Bedarf an Hilfe ist bei jedem unterschiedlich. Daher orientiert sich die Arbeit im Ambulant Betreuten Wohnen am individuellen Hilfebedarf des behinderten Menschen und bietet Hilfe zur Selbsthilfe. In folgende Bereichen kann Hilfe erfolgen:
Entsprechend ihren Wünschen können Menschen mit geistiger Behinderung selbständig in einer eigenen Wohnung
leben und dabei die Hilfe bekommen, die sie benötigen.
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Bereich Offene Hilfen Einrichtungsleiterin: Frau Lohrenz Telefon: 03322 2126-49 Fax: 03322 2131-702 E-Mail: Sabrina.Lohrenz@LebenshilfeHavelland.de |
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