Der Besondere Vertreter (nach § 30 BGB)

Dem Besonderen Vertreter obliegt die Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte. Er hat die Interessen aller Vereinsmitglieder entsprechend den Beschlüssen der übrigen Vereinsorgane wahrzunehmen.

 

Der Besondere Vertreter besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführern

 

Die Anstellungsverträge der Geschäftsführer, die als Besondere Vertreter bestellt sind, werden vom Vorstandsvorsitzenden im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter unter Bezugnahme auf § 11.1. (der Satzung) geschlossen. Die übrigen Angestellten des Vereins werden von dem Besonderen Vertreter im Rahmen des vom Vorstand genehmigten Stellenplanes eingestellt und entlassen.

 

Der Besondere Vertreter ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich. Er nimmt an den Sitzungen der übrigen Vereinsorgane und ihrer Ausschüsse mit beratender Stimme teil, soweit nicht die Vereinsorgane oder ihre Ausschüsse im Einzelfall etwas anderes beschließen.

 

Auf der Mitgliederversammlung vom 09.12.1997 wurde Herr Uwe Piel als Besonderer Vertreter bestellt.

 

Geburtsjahr: 1959

Familienstand: verheiratet, 1 Kind

Tätigkeit: Geschäftsführer

Weiteres: im Verein seit 1992