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Sozialpädagogische Einzelbegleitung Betreuungshelfer und Einzelbegleitung
Soziale Integration, Normalisierung und weitest gehende Selbstbestimmung sind die Entwicklungsziele auch für Menschen mit Behinderungen. Dies kann im Einzelfall ein langer Weg sein, der nur mit intensiver Einzelbegleitung zu öffnen ist.
Manche Kinder oder Jugendliche benötigen zum Beispiel für ihren Schul- oder Ausbildungsbesuch eine spezielle Unterstützung. Mitarbeiter der Lebenshilfe begleiten Ihr Kind im Schulalltag und helfen ihm bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben.
Hilfe zur Erziehung
Familien mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen stehen oft vor besonderen Erziehungsfragen:
Hilfe zur
Erziehung gibt Ihnen einen individuellen Ansprechpartner für Ihre Sorgen,
Fragen und Wünsche, der gemeinsam mit Ihnen als Eltern und dem Kind oder
Jugendlichen Lösungswege überlegt und bei der Umsetzung begleitet.
Kinder– und
Jugendhilfegesetz (1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet oder notwendig ist.
(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.
(3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs–und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen.
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
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Bereich Offene Hilfen Bereichsleiterin: Frau Krämer Telefon: 03322 4255-70 Fax: 03322 42469-43 E-Mail: Offene-Hilfen@LebenshilfeHavelland.de |
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